AGB – Game of Pictures - Fotografie by Monique Bittner

I.Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II.Urheberrecht

  1. Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die gefertigten Lichtbilder dürfen nicht in Form, Ausschnitt oder Schrift verändert werden. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner.
  5. Der Besteller eines Bildes i. S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Die Nutzungsrechte zur privaten Weitergabe an Familienangehörige oder Freunde sowie zur privaten Veröffentlichung im Internet gehen an den Besteller des Bildes nach dem Kauf der jeweiligen Datei bzw. CD/DVD über. Bei Zuwiderhandeln ist Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner berechtigt Schadensersatz zu fordern.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Insbesondere bei Veröffentlichung im Internet sind die mitgelieferten Lichtbilder mit dem Wasserzeichen „Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner“ zu verwenden.
  7. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner zum Schadensersatz.
  8. Die Negative verbleiben bei Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  9. Der Auftraggeber erhält digitale Lichtbilder ausschließlich im jpg Format. Er erhält keine unbearbeiteten Daten.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in Textform von Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner festgehalten wurde.
  2. Zu Vertragsbeginn ist eine vorher zu vereinbarende Anzahlung an Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner zu leisten, um den Fototermin verbindlich zu reservieren. Anderenfalls wird der Termin neu vergeben. Der Restbetrag wird zum Zeitpunkt der Übergabe der Fotos und der DVD an den Auftraggeber fällig und ist bar zu leisten.
  3. Sollte eine Auftragserteilung für eine gebuchte Leistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung fällig:

  Fotografieleistungen

20 % des Grundpreises bis 4 Wochen vor Fototermin

50 % des Grundpreises bis 2 Wochen vor Fototermin

90 % des Grundpreises bis Fototermin

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Fotoerlaubnis für Locations, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder, Dateien und alle anderen Produkte Eigentum von Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner.
  3. Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner obliegt die freie Gestaltung der Lichtbilder bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung – diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Änderungswünsche seitens des Auftraggebers bzgl. der Lichtbildgestaltung können mit Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner diskutiert aber deren Umsetzung nicht gefordert werden. Sollte eine Einigung bzgl. der zu ändernden Bildgestaltung zw. Auftraggeber und Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner zustande kommen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Auftraggeber zu tragen. Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  4. Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber bei Abschluss der Fotografieleistung vorgelegt werden.
  5. Mit Models wird bei Beauftragung vereinbart, dass unwiderruflich inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an den Aufnahmen (z.B. Bilder, Videos oder andere Medien) von dem Auftraggeber/Model exklusiv auf den Urheber (und dessen Rechtsnachfolger) übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z.B. Online-Nutzung jeglicher Art, jegliche Print-Nutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden.

IV.Haftung

  1. Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bildautors oder seines Erfüllungsgehilfen resultieren.
  2. Für Schäden an Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner überlassenen Gegenständen, wie Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner verwahrt die Negative sorgfältig und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach sechs Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung bzw. bei Gebäuden die Einwilligung zur Ablichtung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner bestätigt worden sind. Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Kann die gebuchte Leistung auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt oder die Bilder nicht innerhalb der vereinbarten Zeit geliefert werden, verzichtet der Auftragnehmer auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner. Game of Pictures – Fotografie by Monique Bittner bemüht sich in diesem Fall jedoch, einen Ersatzfotografen zu stellen.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

X. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform des Fotografen.
  2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  3. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  4. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber:

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Widerrufsbelehrung Anlage 1 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich

Monique Bittner, August-Bebel-Straße 13, 08115 Lichtentanne

E-Mail: gameofpictures@web.de

mittels einer eindeutigen, Erklärung in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Folge mir: